Vollstreckungsauftrag

Hier können Sie ein Formular herunterladen, welches Sie nur noch ausfüllen müssen. Fügen Sie das Original der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels bei und senden Sie die Unterlagen an das

 

Amtsgericht Esslingen

-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-

Ritterstraße 8-10

73728 Esslingen

Hinweise zum Ausfüllen.pdf
PDF-Dokument [166.3 KB]

Hinweis:

Seit 01.04.2016 ist das Formular für Vollstreckungen wegen Geldforderungen zwingend zu verwenden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Aufträge die nur die Zustellung von Schriftstücken zum Inhalt haben und Aufträge zur Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen.

 

Vermögensauskunft

Mit der Reform der Sachaufklärung sind am 01.01.2013 einige Neuerungen in Kraft getreten. Insbesondere hat sich das Verfahren zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung (jetzt Vermögensauskunft) geändert. Die Vermögensauskunft kann wenn die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vorliegen ohne weitere Voraussetzungen sofort beantragt werden. Die Vermögensverzeichnisse werden beim neuen zentralen Vollstreckungsgericht in Karlsruhe online hinterlegt. Auch das Schuldnerverzeichnis wird beim zentralen Vollstreckungsgericht in Karlsruhe geführt. Die Befugnisse des Gerichtsvollziehers wurden zudem erweitert. Unter den Voraussetzungen des § 802l ZPO können bei den Trägern der Rentenversicherung Daten zu den Arbeitgebern, beim Bundeszentralamt für Steuern geführte Konten und beim Kraftfahrtbundesamt Fahrzeugdaten des Schuldners abgefragt werden. Zudem kann der Gerichtsvollzieher mit der Aufenthaltsermittlung beauftragt werden. Der Gerichtsvollzieher kann dabei Daten beim Einwohnermeldeamt, bei den Ausländerbehörden, bei den Trägern der Rentenversicherung und beim Kraftfahrtbundesamt abfragen.

Sie müssen die Vermögensauskunft abgeben oder Sie sind Gläubiger und wollen am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnehmen? Hier können Sie sich zur Vorbereitung auf den Termin die amtlichen Formulare und das amtliche Merkblatt im pdf-Format ansehen bzw. downloaden. Um die Dauer des Termins zu verkürzen, können Sie ein bereits ausgefülltes Formular  zum Termin mitbringen.
 

Vermögensverzeichnis.pdf
PDF-Dokument [3.3 MB]
Ergänzungsblatt I Gewerbe.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
Ergänzungsblatt II Grundstücke.pdf
PDF-Dokument [699.6 KB]

Schuldnerverzeichnis

Das Schuldnerverzeichnis wird beim Zentralen Vollstreckungsgericht für Baden-Württemberg beim Amtsgericht Karlsruhe geführt.

Hinweis nach § 19 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Entsprechend § 19 BDSG kann ein in das Schuldnerverzeichnis eingetragener Schuldner auf Antrag Auskunft erhalten über die zu seiner Person im Schuldnerverzeichnis gespeicherten Daten und über die Empfänger, an die die Daten bislang weitergegeben wurden. Der Antrag auf Erteilung der Auskunft kann bei jedem Amtsgericht (Rechtsantragstelle) gestellt werden. Der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizufügen:

• Kopie des Personalausweises,

• Mitteilung der aktuellen Anschrift,

• Mitteilung des DR-Aktenzeichens der zugrunde liegenden Eintragung,

• Mitteilung der eintragenden Gerichtsvollzieherin / des eintragenden Gerichtsvollziehers.

Das Amtsgericht leitet den Antrag an das zuständige Zentrale Vollstreckungsgericht weiter, welches über den Antrag entscheidet. Bei positiver Entscheidung des zuständigen Zentralen Vollstreckungsgerichts erhält der Schuldner per Post ein maschinell erstelltes Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder, welches eine PIN enthält. Mit dieser PIN kann der Schuldner sich unter www.vollstreckungsportal.de -> Anmeldung Öffentlichkeit -> Selbstauskunft für eingetragene Schuldner in das geschützte System einloggen und die gespeicherten Daten zu seiner Person und zu den Personen/Stellen, die die entsprechende Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgerufen haben, einsehen.

Weiter enthält das Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder wichtige Informationen zur vorzeitigen Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis.

ACHTUNG: Die Selbstauskunft, die der Schuldner mit Hilfe der PIN erhält, bezieht sich immer nur auf die im Antrag mit DR-Aktenzeichen bezeichnete Eintragung. Sofern ein Schuldner mehrfach im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss er für jede Eintragung einen gesonderten Antrag auf Erteilung der Auskunft stellen.

 

 

Sie haben die Forderung bereits vollständig beglichen?

Hier können Sie einen Antrag auf vorzeitige Löschung im zentralen Schuldnerverzeichnis gem. § 882 e Abs. 3 Nr. 1 ZPO downloaden. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur vorzeitigen Löschung im zentralen Schuldnerverzeichnis.

Das Merkblatt können Sie ebenfalls hier downloaden.

Antrag auf vorzeitige Löschung.pdf
PDF-Dokument [34.2 KB]

Forderungspfändung

Hier finden Sie die Tabelle zur Berechnung des pfändbaren Einkommens. Zur Anzeige der Tabelle ist der Adobe Reader notwendig. Sollten Sie diesen noch nicht besitzen, nutzen Sie untenstehenden Link.

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2019 (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)

Versteigerungen

Versteigerungen werden in der örtlichen Tageszeitung (Esslinger Zeitung) veröffentlicht oder erfolgen über die Versteigerungsplatform www.justizauktion.de